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1. August-Feier

Die 1. August-Feier findet im Schlosshof statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Flyer

Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag
Die Bevölkerung wird aufgefordert, beim Feuern im Freien vorsichtig zu sein und keine brennenden Rauch(er)waren wegzuwerfen.

  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern soll folgendes beachtet werden: Laute Knalleffekte versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie den Tieren zu liebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab.
  • Warten bis zum Feiertag: Zahllose Knallkörper und Raketen werden Tage vor und nach der Bundesfeier entzündet. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Bewilligung nur am 1. August und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Schweizer-Tierschutz (STS) appelliert an Sie, Feuerwerk nur am eigentlichen Festtag abbrennen zu lassen.
  • Unfälle vermeiden: Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht bestehen für die Tiere erhebliche Verletzungsgefahren.

Haustiere schützen: Jedes Jahr werden nach der Bundesfeier und auch nach Silvester Hunde und Katzen als vermisst gemeldet, weil sie in Panik geraten und ausgerissen sind. Am Nationalfeiertag sollten Ihre Haustiere daher bei geschlossenen Fenstern im Haus gehalten werden.